Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse: Ist er medizinisch nötig, zahlt die Kasse ihn bis auf höchstens 10 Euro Zuzahlung. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Dasselbe gilt für Badewannensitze, Duschhocker und Duschstühle. Fest eingebaute Lösungen übernimmt die Krankenkasse dagegen nicht.
Welche Bade- und Duschhilfen die Krankenkasse zahlt
Die Krankenkassen führen Bade- und Duschhilfen im Hilfsmittelverzeichnis als Produktgruppe 04 (GKV-Spitzenverband, Fortschreibung vom 15.10.2025):
| Hilfsmittel | wofür |
|---|---|
| Badewannenlifter | senkt einen Sitz vom Wannenrand auf den Wannenboden und wieder hoch, herausnehmbar |
| Badewannensitze und -bretter | werden in die Wanne eingehängt oder aufgelegt, verringern die Höhe |
| Duschhilfen | Duschhocker und Duschstühle mit Armlehnen, an der Wand montierte Duschsitze, Duschliegen |
| Badewanneneinsätze | Badeliegen, die in die Wanne eingesetzt werden |
| Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen | mobile Badewannengriffe, Stützgriffe für Waschbecken und Toilette, Boden-Decken-Stangen |
Nicht von der Krankenkasse laut Hilfsmittelverzeichnis:
- Fest eingebaute Lifter oder solche, die individuell an das Bad angepasst sind und bei einem Umzug nicht mitgenommen werden
- Gebrauchsgegenstände wie Fußbänkchen, Badematten, Brauseköpfe sowie handelsübliche und fest montierte Haltegriffe
Für fest eingebaute Lösungen kommt mit Pflegegrad der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro in Frage, siehe Wohnraumanpassung und Badumbau.
Wer Anspruch hat
Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die im Einzelfall nötig sind, um eine Behinderung auszugleichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg einer Behandlung zu sichern (§ 33 Absatz 1 SGB V). Beim Badewannenlifter nennt das Hilfsmittelverzeichnis als Indikation, dass der Ein- und Ausstieg aus der Wanne nicht mehr oder nur mit Schwierigkeiten gelingt.
Kein Pflegegrad nötig. Der Badewannenlift ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Wer schon einen Pflegegrad hat, beantragt trotzdem bei der Krankenkasse. Beide sitzen unter einem Dach, die Kasse klärt die Zuständigkeit selbst. Was die Pflegekasse an Hilfsmitteln zahlt, steht unter Pflegehilfsmittel.
So bekommen Sie den Badewannenlift
- Verordnung oder Empfehlung besorgen. Üblich ist ein ärztliches Rezept, und die Krankenkasse kann es verlangen (§ 33 Absatz 5a SGB V). Empfiehlt der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei der Begutachtung oder eine Pflegefachperson das Hilfsmittel, gilt die Notwendigkeit als vermutet und ein Rezept ist nicht nötig (§ 18b Absatz 3, § 40 Absatz 6 SGB XI).
- Vertragspartner der Krankenkasse wählen, meist ein Sanitätshaus. Sie dürfen jeden Vertragspartner nehmen (§ 33 Absatz 6 SGB V).
- Antrag stellen. Oft übernimmt das Sanitätshaus das und reicht Rezept und Kostenvoranschlag bei der Kasse ein.
- Lieferung und Einweisung: Lassen Sie sich zeigen, wie der Lift eingesetzt, bedient und geladen wird.
Nicht vorher selbst kaufen: Wer ein Hilfsmittel vor der Entscheidung der Kasse kauft, bekommt das Geld nur in engen Ausnahmefällen erstattet, warnt die Verbraucherzentrale.
Was Sie zuzahlen
| Betrag | |
|---|---|
| Zuzahlung je Hilfsmittel | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
| unter 18 Jahren | keine Zuzahlung |
| Belastungsgrenze erreicht | Befreiung möglich |
| Wunschmodell über dem Notwendigen | Mehrkosten zahlen Sie selbst |
Quellen: § 33 Absatz 8 und § 61 SGB V. Laut Verbraucherzentrale sollen die Zuzahlungen ab dem 1. Januar 2027 um 50 Prozent steigen, auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
Mehrkosten fallen an, wenn Sie ein Modell wählen, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, etwa mit Komfortfunktionen. Fragen Sie im Sanitätshaus ausdrücklich nach einem Modell ohne Aufzahlung.
Abgelehnt?
Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht im Ratgeber Widerspruch, die Regeln gelten für Hilfsmittel genauso. Hilfreich sind eine ärztliche Begründung, warum das Baden ohne Lift nicht sicher möglich ist, und eine Stellungnahme des Pflegedienstes.
Badewannenlift oder Badumbau?
| Badewannenlift | bodengleiche Dusche | |
|---|---|---|
| Kosten für Sie | höchstens 10 € Zuzahlung | Umbaukosten minus bis 4.180 € Pflegekassen-Zuschuss |
| Wer zahlt | Krankenkasse | Pflegekasse (mit Pflegegrad) |
| Aufwand | Lieferung nach Bewilligung, kein Umbau | Handwerker, mehrere Tage Baustelle |
| Mietwohnung | unproblematisch | Erlaubnis des Vermieters nötig |
| Langfristig | Einstieg über den Wannenrand bleibt nötig | ebenerdig, auch mit Rollator oder Duschrollstuhl |
Für den Anfang ist der Lift oft die schnelle Lösung. Wird die Mobilität schlechter, ist eine bodengleiche Dusche auf Dauer sicherer. Mehr unter Wohnraumanpassung und Badumbau und zur Sturzvorbeugung im Bad unter Sturzprophylaxe.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“ vom 15.10.2025, abgerufen am 27.10.2026
- SGB V: § 33, § 61; SGB XI: § 18b, § 40, abgerufen am 27.10.2026
- Verbraucherzentrale: Hilfsmittel: Wer trägt welche Kosten?, abgerufen am 27.10.2026



