Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Es gibt fünf Pflegegrade. Welcher es wird, hängt von den Punkten ab, die der Medizinische Dienst bei der Begutachtung in sechs Lebensbereichen vergibt. Ab 12,5 von 100 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2 und damit auch Pflegegeld.
Die fünf Pflegegrade auf einen Blick
| Pflegegrad | Gesamtpunkte 2026 | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | – |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Pflege | 990 € |
Die Punkte und Bezeichnungen stehen in § 15 Absatz 3 SGB XI, das Pflegegeld in § 37 SGB XI. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden 2026 nicht erhöht.
Leistungen je Pflegegrad 2026
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen für die Pflege zu Hause. Alle Beträge sind Höchstbeträge.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) pro Monat | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- und Nachtpflege pro Monat | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) pro Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung, etwa Treppenlift, je Maßnahme | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Digitale Pflegeanwendungen plus Unterstützung pro Monat | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € | 40 € + 30 € |
| Zuschuss im Pflegeheim pro Monat | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Quellen: §§ 36, 37, 40, 40b, 41, 42a, 43 und 45b SGB XI. Was bei Pflegegrad 1 gilt, regelt § 28a SGB XI.
Drei Dinge, die viele übersehen:
- Tages- und Nachtpflege kommt obendrauf. Sie wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegedienst angerechnet (§ 41 Absatz 3 SGB XI).
- Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Nutzen Sie zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistung, gibt es noch 60 Prozent des Pflegegeldes (§ 38 SGB XI).
- Auch die pflegende Person bekommt etwas. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (§ 44, § 19 SGB XI). Je höher der Pflegegrad, desto höher der Beitrag.
Was genau zu jedem Pflegegrad gehört, mit Rechenbeispielen, steht auf den einzelnen Seiten: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Wie der Pflegegrad ermittelt wird
Pflegebedürftig ist, wer wegen seiner Gesundheit auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, im Alltag Hilfe braucht (§ 14 SGB XI). Die Diagnose allein zählt nicht. Bewertet wird, wie selbstständig jemand in sechs Bereichen ist:
| Modul | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Lage im Bett wechseln, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| 2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen, Gespräche | 15 % (zusammen mit Modul 3) |
| 3 Verhalten und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe, Aggression | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % |
| 5 Umgang mit Krankheit und Therapie | Medikamente, Verbände, Arzttermine | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte | 15 % |
Für jede Frage vergibt der Gutachter Einzelpunkte. Je Modul ergibt die Summe einen von fünf Schweregraden, und jedem Schweregrad sind feste gewichtete Punkte zugeordnet (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Zusammen ergeben sich höchstens 100 Punkte.
Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Wer beim Waschen, Anziehen und Essen viel Hilfe braucht, erreicht allein in diesem Modul bis zu 40 Punkte. Bei Menschen mit Demenz kommen die Punkte dagegen oft aus Modul 2 oder 3 und aus dem Alltagsleben.
Mit unserem Pflegegrad-Rechner können Sie die Punkte selbst einschätzen. Er rechnet nach denselben Tabellen. Wie Antrag und Begutachtung ablaufen, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Sonderfälle: Kinder und besondere Bedarfslagen
- Kinder werden mit gesunden Kindern gleichen Alters verglichen (§ 15 Absatz 6 SGB XI). Kinder bis 18 Monate werden bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher eingestuft, also ab 12,5 Punkten in Pflegegrad 2 (§ 15 Absatz 7).
- Besondere Bedarfskonstellationen: Wer einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf hat, kann auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 bekommen (§ 15 Absatz 4). Welche Fälle das sind, legt der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien fest.
Wenn sich der Zustand ändert
Ein Pflegegrad gilt nicht für immer. Braucht die Person mehr Hilfe, beantragen Sie eine Höherstufung. Halten Sie schon den Bescheid für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich vorbereiten, steht unter MD-Begutachtung.
Pflegegrade ab 2027: was geplant ist
Die Bundesregierung will die Einstufung und die Leistungen mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) neu ordnen. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Geplant ab 1. Januar 2027:
| Pflegegrad | Punkte heute | Punkte geplant | Pflegegeld heute | geplant: Entlastungsbudget |
|---|---|---|---|---|
| 1 | ab 12,5 | ab 15 | – | – |
| 2 | ab 27 | ab 30 | 347 € | 380 € |
| 3 | ab 47,5 | ab 50 | 599 € | 630 € |
| 4 | ab 70 | ab 70 | 800 € | 890 € |
| 5 | ab 90 | ab 90 | 990 € | 1.080 € |
Wichtig für die Einstufung:
- Nicht nur die Schwellen steigen. Auch die Punktbereiche in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben sollen sich ändern (Anlage 2 neu). Für dieselbe Stufe sind dort in mehreren Bereichen mehr Einzelpunkte nötig, in der Selbstversorgung etwa 25 statt 19 für die Stufe „schwer“. Grenzfälle können dadurch einen Pflegegrad tiefer landen. Beispiele dafür stehen auf den Seiten zu Pflegegrad 1, 2 und 3.
- Stichtag: Nach dem Entwurf gilt das Recht am Tag der Antragstellung. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 würde also noch nach den heutigen Regeln bewertet.
- Bestehende Pflegegrade bleiben. Wer schon eingestuft ist, soll den Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Regeln verlieren.
Das Entlastungsbudget soll Pflegegeld, Verhinderungspflege und Pflegebox ersetzen, und Pflegegrad 1 soll keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen. Alle Punkte und den aktuellen Stand fassen wir unter Pflegereform 2027 zusammen.
Quellen
- § 14 SGB XI, § 15 SGB XI mit Anlage 2, § 19, § 28a, abgerufen am 27.10.2026
- Leistungsbeträge: § 36, § 37, § 38, § 40, § 40b, § 41, § 42a, § 43, § 44, § 45b SGB XI, Stand 1.1.2025, abgerufen am 27.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (§§ 15, 37, 142b und Anlage 2 neu), abgerufen am 27.10.2026



