Mit diesem Rechner schätzen Sie den Pflegegrad selbst ein, nach denselben sechs Modulen und Punkten, die auch die Gutachter verwenden. Das Ergebnis ist eine Orientierung vor dem Antrag und zeigt, welche Bereiche Sie bei der Begutachtung ansprechen sollten.
Mit diesem Rechner schätzen Sie den Pflegegrad in etwa zehn Minuten selbst ein. Er verwendet die sechs Module, Einzelpunkte und Gewichtungen, nach denen auch die Gutachter bewerten (§ 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2). Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
So nutzen Sie den Rechner
Denken Sie an einen normalen Tag, eher einen schlechten als einen guten.
Bewerten Sie, was die Person ohne Hilfe schafft. Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriff zählen mit, Hilfe durch andere Menschen nicht.
Gehen Sie die sechs Module nacheinander durch. Unbeantwortete Fragen zählen als „selbstständig“.
Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Antwort.
Wählen Sie für jede Frage aus, was im Alltag meistens zutrifft. Nicht
beantwortete Fragen zählen als „selbstständig“. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Modul 1Mobilität10 %
Wie selbstständig bewegt sich die Person innerhalb der Wohnung?
Modul 2Geistige und kommunikative Fähigkeiten15 % (mit Modul 3)
Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden?
Modul 3Verhalten und psychische Problemlagen15 % (mit Modul 2)
Wie oft kommt es vor, dass deshalb Hilfe nötig ist?
Modul 4Selbstversorgung40 %
Wie selbstständig gelingt die Körperpflege, das Anziehen, Essen und Trinken?
Modul 5Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
Wie oft braucht die Person Hilfe bei ärztlich verordneten Maßnahmen und Terminen?
Modul 6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %
Wie selbstständig gestaltet die Person ihren Tag?
Zwischenstand: kein Pflegegrad0 Punkte
So rechnet der Rechner
Schritt 1: Einzelpunkte je Frage
Jede Frage hat Antwortstufen mit festen Punkten. Bei den meisten Fragen sind das 0 bis 3 Punkte. Einige zählen stärker: Beim Essen gibt es bis zu 9 Punkte, beim Trinken und bei der Toilettenbenutzung bis zu 6 Punkte. Bei Verhaltensweisen in Modul 3 zählt die Häufigkeit: selten 1, häufig 3, täglich 5 Punkte.
Schritt 2: Gewichtung je Modul
Die Summe eines Moduls wird nach Anlage 2 in gewichtete Punkte umgerechnet:
Modul
Gewicht
maximal
1 Mobilität
10 %
10 Punkte
2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten
15 %
15 Punkte
3 Verhalten und psychische Problemlagen
(gemeinsam mit 2)
4 Selbstversorgung
40 %
40 Punkte
5 Umgang mit Krankheit und Therapie
20 %
20 Punkte
6 Alltagsleben und soziale Kontakte
15 %
15 Punkte
Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere Wert. Deshalb können Menschen mit Demenz auch dann einen hohen Pflegegrad bekommen, wenn sie körperlich noch fit sind.
Modul 5 ist vereinfacht. Im echten Gutachten zählen die Gutachter jede einzelne Maßnahme pro Tag, Woche und Monat. Der Rechner fasst sie in Gruppen zusammen.
Kinder werden im echten Verfahren mit gleichaltrigen Kindern verglichen. Dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.
Besondere Bedarfskonstellationen, etwa wenn beide Arme und Beine nicht mehr nutzbar sind, können unabhängig von den Punkten zu Pflegegrad 5 führen (§ 15 Absatz 4 SGB XI).
Die Module 7 und 8 (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) werden bei der Begutachtung erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad. Der Rechner lässt sie deshalb weg.
Vom Rechner zum Antrag
Zeigt der Rechner einen Pflegegrad oder liegt er knapp darunter, lohnt sich ein Antrag. Er kostet nichts, und Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.
Antrag stellen: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Alle Schritte stehen im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Begutachtung vorbereiten: Notieren Sie, wo Sie im Rechner Punkte vergeben haben, und sprechen Sie genau diese Bereiche beim Termin an. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft zusätzlich.
Pflegereform 2027: geplante neue Schwellen und Punktbereiche
Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sieht ab 2027 höhere Schwellen vor: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Außerdem sollen in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben mehr Einzelpunkte nötig sein, um dieselben gewichteten Punkte zu bekommen (Anlage 2 neu). Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 soll noch das heutige Recht gelten.
Der Rechner wertet Ihre Angaben zusätzlich nach den geplanten Schwellen und Punktbereichen aus. Läge das Ergebnis danach einen Pflegegrad niedriger, zeigt er einen Hinweis. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Den Stand finden Sie unter Pflegereform 2027.
Der Rechner ersetzt keine Begutachtung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Der Rechner nutzt die Punkte und die Gewichtung aus Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Modul 5 ist vereinfacht. Das Ergebnis hängt davon ab, wie realistisch die Angaben sind. Verbindlich ist nur die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen beauftragten Gutachter.
Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Absatz 3 SGB XI, Stand 2026).
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben an uns oder an Dritte übertragen und nichts gespeichert. Beim Neuladen der Seite sind die Angaben weg.
Die Selbstversorgung mit 40 Prozent: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang. Danach folgen der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 Prozent, die geistigen Fähigkeiten oder das Verhalten mit 15 Prozent, das Alltagsleben mit 15 Prozent und die Mobilität mit 10 Prozent.
Oft ja. Viele unterschätzen den Hilfebedarf, weil sie sich an gute Tage erinnern. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen zeigt den echten Bedarf. Ein Antrag kostet nichts, und Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.