Mit diesem Rechner schätzen Sie den Pflegegrad in etwa zehn Minuten selbst ein. Er verwendet die sechs Module, Einzelpunkte und Gewichtungen, nach denen auch die Gutachter bewerten (§ 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2). Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Denken Sie an einen normalen Tag, eher einen schlechten als einen guten.
  2. Bewerten Sie, was die Person ohne Hilfe schafft. Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriff zählen mit, Hilfe durch andere Menschen nicht.
  3. Gehen Sie die sechs Module nacheinander durch. Unbeantwortete Fragen zählen als „selbstständig“.
  4. Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Antwort.

Wählen Sie für jede Frage aus, was im Alltag meistens zutrifft. Nicht beantwortete Fragen zählen als „selbstständig“. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Modul 1 Mobilität 10 %

Wie selbstständig bewegt sich die Person innerhalb der Wohnung?

Position im Bett wechseln
Stabil sitzen
Umsetzen, etwa vom Bett auf den Stuhl
Fortbewegen innerhalb der Wohnung
Treppensteigen
Modul 2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten 15 % (mit Modul 3)

Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden?

Personen aus dem nahen Umfeld erkennen
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Sich an wichtige Ereignisse erinnern
Alltagshandlungen in mehreren Schritten steuern
Entscheidungen im Alltag treffen
Sachverhalte und Informationen verstehen
Risiken und Gefahren erkennen
Elementare Bedürfnisse mitteilen
Aufforderungen verstehen
Sich an einem Gespräch beteiligen
Modul 3 Verhalten und psychische Problemlagen 15 % (mit Modul 2)

Wie oft kommt es vor, dass deshalb Hilfe nötig ist?

Motorische Unruhe, etwa ziellos umherlaufen
Nächtliche Unruhe
Sich selbst schädigen
Gegenstände beschädigen
Körperlich aggressiv gegenüber anderen
Verbal aggressiv
Andere auffällige Laute, etwa Rufen oder Schreien
Pflege oder Unterstützung abwehren
Wahnvorstellungen
Ängste
Antriebslosigkeit bei gedrückter Stimmung
Sozial unangemessenes Verhalten
Sonstige pflegerelevante unangemessene Handlungen
Modul 4 Selbstversorgung 40 %

Wie selbstständig gelingt die Körperpflege, das Anziehen, Essen und Trinken?

Vorderen Oberkörper waschen
Kopf pflegen: Kämmen, Zähne, Rasieren
Intimbereich waschen
Duschen oder Baden mit Haarewaschen
Oberkörper an- und auskleiden
Unterkörper an- und auskleiden
Essen mundgerecht zubereiten, Getränke eingießen
Essen (zählt dreifach)
Trinken (zählt doppelt)
Toilette oder Toilettenstuhl benutzen (zählt doppelt)
Ernährung über Sonde oder Infusion
Modul 5 Umgang mit Krankheit und Therapie 20 %

Wie oft braucht die Person Hilfe bei ärztlich verordneten Maßnahmen und Terminen?

Medikamente, Spritzen, Blutzucker messen, Einreibungen, Kompressionsstrümpfe oder Prothesen (Alle Hilfen dieser Art zusammengezählt)
Verbandswechsel, Wundversorgung, Stoma, Katheterisieren, Therapieübungen zu Hause (Alle Hilfen dieser Art zusammengezählt)
Arzt- und Therapiebesuche mit Begleitung (Regelmäßige Termine, bei denen die Person Hilfe braucht)
Diät oder andere ärztliche Verhaltensvorschriften einhalten
Modul 6 Alltagsleben und soziale Kontakte 15 %

Wie selbstständig gestaltet die Person ihren Tag?

Tagesablauf gestalten und sich auf Veränderungen einstellen
Ruhen und Schlafen
Sich beschäftigen
In die Zukunft planen
Mit Personen im direkten Kontakt umgehen
Kontakt zu Menschen außerhalb halten

So rechnet der Rechner

Schritt 1: Einzelpunkte je Frage

Jede Frage hat Antwortstufen mit festen Punkten. Bei den meisten Fragen sind das 0 bis 3 Punkte. Einige zählen stärker: Beim Essen gibt es bis zu 9 Punkte, beim Trinken und bei der Toilettenbenutzung bis zu 6 Punkte. Bei Verhaltensweisen in Modul 3 zählt die Häufigkeit: selten 1, häufig 3, täglich 5 Punkte.

Schritt 2: Gewichtung je Modul

Die Summe eines Moduls wird nach Anlage 2 in gewichtete Punkte umgerechnet:

ModulGewichtmaximal
1 Mobilität10 %10 Punkte
2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten15 %15 Punkte
3 Verhalten und psychische Problemlagen(gemeinsam mit 2)
4 Selbstversorgung40 %40 Punkte
5 Umgang mit Krankheit und Therapie20 %20 Punkte
6 Alltagsleben und soziale Kontakte15 %15 Punkte

Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere Wert. Deshalb können Menschen mit Demenz auch dann einen hohen Pflegegrad bekommen, wenn sie körperlich noch fit sind.

Schritt 3: Pflegegrad aus den Gesamtpunkten

GesamtpunktePflegegradLeistungen (Auswahl)
unter 12,5kein Pflegegrad–
12,5 bis unter 271Entlastungsbetrag, Pflegebox, Zuschuss für Umbauten
27 bis unter 47,52Pflegegeld 347 €
47,5 bis unter 703Pflegegeld 599 €
70 bis unter 904Pflegegeld 800 €
90 bis 1005Pflegegeld 990 €

Quelle: § 15 Absatz 3 SGB XI, § 37 SGB XI, Stand 2026. Alle Leistungen je Pflegegrad: Übersicht der Pflegegrade.

Was der Rechner nicht kann

  • Modul 5 ist vereinfacht. Im echten Gutachten zählen die Gutachter jede einzelne Maßnahme pro Tag, Woche und Monat. Der Rechner fasst sie in Gruppen zusammen.
  • Kinder werden im echten Verfahren mit gleichaltrigen Kindern verglichen. Dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.
  • Besondere Bedarfskonstellationen, etwa wenn beide Arme und Beine nicht mehr nutzbar sind, können unabhängig von den Punkten zu Pflegegrad 5 führen (§ 15 Absatz 4 SGB XI).
  • Die Module 7 und 8 (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) werden bei der Begutachtung erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad. Der Rechner lässt sie deshalb weg.

Vom Rechner zum Antrag

Zeigt der Rechner einen Pflegegrad oder liegt er knapp darunter, lohnt sich ein Antrag. Er kostet nichts, und Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.

  • Antrag stellen: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Alle Schritte stehen im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  • Begutachtung vorbereiten: Notieren Sie, wo Sie im Rechner Punkte vergeben haben, und sprechen Sie genau diese Bereiche beim Termin an. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft zusätzlich.

Pflegereform 2027: geplante neue Schwellen und Punktbereiche

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sieht ab 2027 höhere Schwellen vor: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Außerdem sollen in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben mehr Einzelpunkte nötig sein, um dieselben gewichteten Punkte zu bekommen (Anlage 2 neu). Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 soll noch das heutige Recht gelten.

Der Rechner wertet Ihre Angaben zusätzlich nach den geplanten Schwellen und Punktbereichen aus. Läge das Ergebnis danach einen Pflegegrad niedriger, zeigt er einen Hinweis. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Den Stand finden Sie unter Pflegereform 2027.

Quellen

Der Rechner ersetzt keine Begutachtung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse.