Die Pflegesachleistung ist ein monatliches Budget für einen ambulanten Pflegedienst: 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Nutzen Sie das Budget nur zum Teil, bekommen Sie zusätzlich einen Teil des Pflegegeldes. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Die Beträge 2026

PflegegradPflegesachleistung pro Monatzum Vergleich: Pflegegeld
Pflegegrad 1––
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Quelle: § 36 Absatz 3 und § 37 SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025, 2026 unverändert.

Die Sachleistung ist mehr als doppelt so hoch wie das Pflegegeld. Der Grund: Sie bezahlt professionelle Pflegekräfte, das Pflegegeld ist eine Anerkennung für private Pflege.

Was der Pflegedienst damit bezahlt

Die Pflegesachleistung umfasst laut § 36 Absatz 1 und 2 SGB XI:

  • körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und auf der Toilette, Lagern, Mobilisieren
  • pflegerische Betreuung: Hilfe bei der Tagesstruktur, Orientierung, Beschäftigung, soziale Kontakte, kognitive Aktivierung
  • Hilfe im Haushalt
  • Anleitung der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen

Nicht dazu gehört die medizinische Behandlungspflege, etwa Medikamente geben, Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe. Die bezahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege, wenn der Arzt sie verordnet (§ 37 SGB V). Oft erledigt derselbe Pflegedienst beides, rechnet aber getrennt ab.

Wer die Sachleistung erbringen darf: Pflegedienste mit Versorgungsvertrag der Pflegekassen und Einzelpflegekräfte, mit denen die Pflegekasse einen eigenen Vertrag geschlossen hat (§ 36 Absatz 4 SGB XI). Eine privat angestellte Betreuungskraft, etwa bei der 24-Stunden-Pflege, zählt nicht dazu. Dafür bleibt nur das Pflegegeld.

So läuft es praktisch

Der Pflegedienst rechnet bis zur Höhe Ihrer Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst, aber höchstens zu den mit den Kassen vereinbarten Preisen. Wie Sie einen Dienst finden, was im Pflegevertrag stehen muss und wie Pflegedienste abrechnen, steht im Ratgeber Ambulanter Pflegedienst.

Wer Pflegesachleistung bezieht, kann einmal im Halbjahr einen kostenlosen Beratungsbesuch abrufen. Pflicht ist er nur, solange auch Pflegegeld fließt (§ 37 Absatz 3 SGB XI).

Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld zusammen

Viele Familien teilen sich die Pflege: Der Pflegedienst kommt morgens zum Duschen, den Rest übernehmen Angehörige. Dann gilt die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI):

Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht hat.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3:

Pflegedienst rechnet abAnteil der SachleistungPflegegeld zusätzlichzusammen
299,40 €20 %80 % von 599 € = 479,20 €778,60 €
449,10 €30 %70 % von 599 € = 419,30 €868,40 €
748,50 €50 %50 % von 599 € = 299,50 €1.048 €
1.197,60 €80 %20 % von 599 € = 119,80 €1.317,40 €

Schwankt der Anteil des Pflegedienstes von Monat zu Monat, ändert sich auch das anteilige Pflegegeld.

Drei Regeln zur Kombinationsleistung:

  • Sechs Monate Bindung: An die gewählte Aufteilung sind Sie ein halbes Jahr gebunden.
  • Ersatzpflege: Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das anteilige Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt.
  • Tagespflege kommt obendrauf. Sie wird weder auf Sachleistung noch auf Pflegegeld angerechnet (§ 41 Absatz 3 SGB XI).

Was die Kombination für die Rente der Angehörigen bedeutet

Pflegt ein Angehöriger mindestens zehn Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Wie hoch, hängt auch davon ab, ob ein Pflegedienst mithilft (§ 166 Absatz 2 SGB VI):

Pflegegradnur PflegegeldKombinationsleistungnur Sachleistung
227 %22,95 %18,9 %
343 %36,55 %30,1 %
470 %59,5 %49 %
5100 %85 %70 %

Prozent der Bezugsgröße, auf die Rentenbeiträge gezahlt werden. Weitere Voraussetzungen: Pflege an mindestens zwei Tagen pro Woche, höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit (§ 44, § 19 SGB XI).

Ungenutzte Sachleistung für Alltagshilfe nutzen

Brauchen Sie keinen Pflegedienst, aber Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung? Dann dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Absatz 4 SGB XI). Ein Antrag vorab ist nicht nötig. Das Pflegegeld sinkt dann wie bei der Kombinationsleistung. Details und Beträge stehen im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro lässt sich für den Pflegedienst einsetzen, ab Pflegegrad 2 aber nicht für Körperpflege, sondern etwa für Betreuung oder Haushalt (§ 45b SGB XI).

Pflegereform 2027: das Sachleistungsbudget

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll die Pflegesachleistung ab 2027 Sachleistungsbudget heißen und steigen. Beschlossen ist das noch nicht.

Pflegegradheutegeplant ab 2027
2796 €890 €
31.497 €1.590 €
41.859 €2.090 €
52.299 €2.530 €

Das Pflegegeld soll zum Entlastungsbudget werden, die Kombination mit dem Pflegedienst bleibt möglich. Alle Pläne unter Pflegereform 2027.

Quellen