Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Das Gesetz spricht von „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“. Die Pflegekasse zahlt 599 Euro Pflegegeld im Monat oder bis zu 1.497 Euro für einen Pflegedienst. Ab Pflegegrad 3 lohnt sich oft eine Kombination aus Angehörigen, Pflegedienst und Tagespflege.

Leistungen bei Pflegegrad 3

LeistungHöhe 2026Norm
Pflegegeld599 € pro Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 1.497 € pro Monat§ 36 SGB XI
Tages- oder Nachtpflegebis 1.357 € pro Monat, zusätzlich§ 41 SGB XI
Entlastungsbetragbis 131 € pro Monat§ 45b SGB XI
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegebis 3.539 € pro Jahr, gemeinsamer Topf§ 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)bis 42 € pro Monat§ 40 SGB XI
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 € plus 30 € für Unterstützung pro Monat§ 40b SGB XI
Rentenbeiträge für die Pflegepersonauf 43 % der Bezugsgröße (bei reinem Pflegegeld)§ 44 SGB XI, § 166 SGB VI

Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden 2026 nicht erhöht.

Wie viel Geld bei Pflegegrad 3?

Variantewas die Pflegekasse zahltpro Monat
Angehörige pflegen alleinPflegegeld an die pflegebedürftige Person599 €
Pflegedienst übernimmt allesSachleistung direkt an den Pflegedienstbis 1.497 €
Kombination: Pflegedienst nutzt 50 %748,50 € an den Pflegedienst plus 50 % des Pflegegeldes748,50 € + 299,50 €
Plus Tagespflege an einigen Tagen pro Wochezusätzlich zu jeder Variantebis 1.357 €

Bei der Kombination sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht (§ 38 SGB XI). Die Tagespflege wird nicht angerechnet (§ 41 Absatz 3 SGB XI). Sie deckt die Pflege und Betreuung in der Einrichtung und die Fahrt dorthin ab. Essen und Unterkunft zahlen Sie selbst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen, der ausdrücklich auch für Tages- und Nachtpflege gilt (§ 45b SGB XI).

Dazu kommen in jeder Variante der Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und der Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatzpflege, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank wird.

Reicht das für eine 24-Stunden-Betreuung? Allein nicht. Eine legale Betreuungskraft kostet laut Verbraucherzentrale meist 2.800 bis 3.500 Euro im Monat. Pflegegeld und Entlastungsbetrag decken einen Teil. Wie andere Familien das rechnen, steht unter Kosten der 24-Stunden-Pflege.

Voraussetzungen: wann Pflegegrad 3 vergeben wird

Bei Pflegegrad 3 braucht die Person in mehreren Bereichen täglich Hilfe, etwa beim Waschen, Anziehen und Gehen, oder sie ist wegen einer Demenz deutlich auf Anleitung und Aufsicht angewiesen. Die Diagnose allein entscheidet nicht. Wie die Punkte zustande kommen, steht in der Übersicht der Pflegegrade.

Rechenbeispiel: Frau S., 84 Jahre, nach einem Schlaganfall

Frau S. ist ausgedacht, die Punkte sind mit unserem Pflegegrad-Rechner nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI gerechnet. Modul 5 ist im Rechner vereinfacht.

  • Mobilität: In der Wohnung geht sie nur mit Begleitung, die Treppe schafft sie nicht mehr (6 Einzelpunkte).
  • Selbstversorgung: Beim Duschen und Anziehen der Beine ist sie auf Hilfe angewiesen, beim Waschen, Essen und auf der Toilette braucht sie Unterstützung (19 Einzelpunkte).
  • Krankheit und Therapie: Tabletten werden ihr gerichtet, einmal pro Woche geht es mit Begleitung zur Physiotherapie (2 Einzelpunkte).
  • Alltagsleben: Beschäftigung und Kontakte nach außen klappen nur mit viel Unterstützung (5 Einzelpunkte).
ModulEinzelpunktegewichtete Punkte 2026nach Entwurf 2027
1 Mobilität67,55
4 Selbstversorgung193020
5 Krankheit und Therapie21010
6 Alltagsleben57,57,5
Gesamt55 → Pflegegrad 342,5 → Pflegegrad 2

Heute ergibt das Pflegegrad 3. Nach dem Regierungsentwurf würde ein neuer Antrag mit denselben Einschränkungen nur Pflegegrad 2 ergeben. Grund sind die neuen Punktbereiche: 19 Einzelpunkte in der Selbstversorgung zählen heute als „schwer“ (30 Punkte), künftig nur als „erheblich“ (20 Punkte). Ähnlich bei der Mobilität.

Pflegegrad 3 ab 2027: was die Reform plant

Das Kabinett hat am 30. September 2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Für Pflegegrad 3 sind geplant:

heute (2026)geplant ab 2027
Pflegegeld599 €Entlastungsbudget 630 €, deckt auch Ersatzpflege und Pflegebox ab
Pflegesachleistung1.497 €Sachleistungsbudget 1.590 €
Tages- und Nachtpflege1.357 €weiter zusätzlich, ohne Anrechnung
Entlastungsbetrag131 €Sozialraumbudget bis 175 €, nur für anerkannte Alltagshilfe
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € pro JahrÜberbrückungsbudget bis 2.285 € pro Jahr für Akutfälle und Kurzzeitpflege
Schwelle für neue Anträgeab 47,5 Punktenab 50 Punkten, dazu neue Punktbereiche

Wer schon Pflegegrad 3 hat, behält ihn bis zur nächsten Begutachtung. Auch dann soll er ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen und Punktbereiche verlieren (§ 142b neu). Für neue Anträge gilt das Recht am Tag der Antragstellung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen ersten Antrag stellt, würde also noch nach den heutigen Regeln bewertet. Ob das auch für Höherstufungen gilt oder dort der Tag der Begutachtung zählt, lässt der Entwurf offen, siehe Pflegegrad erhöhen. Alle Details: Pflegereform 2027.

Wenn mehr Hilfe nötig wird

Braucht die Person deutlich mehr Hilfe als bei der letzten Begutachtung, beantragen Sie eine Höherstufung. Pflegegrad 4 bringt 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro für den Pflegedienst. Der Pflegegrad-Rechner zeigt vorab, wo Sie ungefähr liegen.

Quellen