In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige einige Tage pro Woche in einer Einrichtung und schlafen weiter zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 721 bis 2.085 Euro im Monat, zusätzlich zum Pflegegeld. Selbst zahlen Sie Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten, wofür sich der Entlastungsbetrag nutzen lässt.

Die Beträge 2026

PflegegradTages- und Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad 1keine eigene Leistung, Entlastungsbetrag nutzbar
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Quelle: § 41 Absatz 2 SGB XI und Bundesgesundheitsministerium, Pflegeleistungen zum Nachschlagen, Stand 07/2026.

Der wichtigste Punkt: Tagespflege kommt obendrauf. Sie wird nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet (§ 41 Absatz 3 SGB XI). Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt also das volle Pflegegeld und zusätzlich das Tagespflege-Budget.

Für wen sich Tagespflege eignet

Anspruch besteht, wenn die Pflege zu Hause nicht ausreichend sichergestellt ist oder wenn die Tagespflege die häusliche Pflege ergänzt oder stärkt (§ 41 Absatz 1). Typisch:

  • Angehörige sind berufstätig und die pflegebedürftige Person kann tagsüber nicht allein bleiben.
  • Menschen mit Demenz, die von Tagesstruktur und Gesellschaft profitieren.
  • Entlastung: Die pflegende Person braucht feste freie Tage.
  • Einsamkeit: Die pflegebedürftige Person lebt allein und ist tagsüber isoliert.

Für die Nacht gibt es dasselbe als Nachtpflege, etwa bei nächtlicher Unruhe. Angebote dafür sind selten.

Was die Pflegekasse bezahlt und was Sie selbst tragen

Kostenteilwer zahlt
Pflege und Betreuung in der EinrichtungPflegekasse, bis zum Monatsbetrag
medizinische Behandlungspflege in der EinrichtungPflegekasse, bis zum Monatsbetrag
Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurückPflegekasse, bis zum Monatsbetrag
Verpflegung und Unterkunft („Hotelkosten“)Sie, Entlastungsbetrag einsetzbar
InvestitionskostenSie, Entlastungsbetrag einsetzbar

Laut Bundesgesundheitsministerium darf der Entlastungsbetrag bei der Tagespflege ausnahmsweise auch für die Hotelkosten verwendet werden. Angesparte Monate lassen sich ebenfalls nutzen.

Was ein Tag kostet, legt jede Einrichtung selbst fest. Die Pflegesätze sind meist nach Pflegegrad gestaffelt und werden mit den Pflegekassen verhandelt. Lassen Sie sich vor dem Start eine Kostenaufstellung pro Tag geben: Pflegekosten, Verpflegung, Investitionskosten, Fahrt.

So rechnen Sie, wie viele Tage drin sind

  1. Tagessatz für Pflege, Betreuung und Fahrt erfragen.
  2. Monatsbetrag Ihres Pflegegrades durch diesen Tagessatz teilen. Das ergibt die Tage, die die Pflegekasse pro Monat abdeckt.
  3. Eigenanteil pro Tag mal Anzahl der Tage rechnen, davon den Entlastungsbetrag abziehen.

Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Pflegegrad 3, Pflegekosten inklusive Fahrt 85 Euro pro Tag, Eigenanteil 30 Euro pro Tag. Bei zwölf Tagen im Monat (drei Tage pro Woche) sind das 1.020 Euro Pflegekosten, die vollständig in den 1.357 Euro der Pflegekasse liegen, und 360 Euro Eigenanteil. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro bleiben 229 Euro selbst zu zahlen. Die Tagessätze sind ausgedacht, echte Preise erfragen Sie bei der Einrichtung.

So kommen Sie zum Platz

  1. Einrichtungen suchen. Die Pflegekasse und Pflegestützpunkte nennen Tagespflegen in der Nähe. Achten Sie auf Fahrdienst-Gebiet, Öffnungszeiten und ob es feste Tage gibt.
  2. Schnuppertag vereinbaren. Viele Einrichtungen bieten einen Probetag an. So sehen Sie, ob die Person sich wohlfühlt.
  3. Bei der Pflegekasse beantragen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie die Leistung bei der Pflegekasse beantragen müssen. Oft hilft die Einrichtung dabei.
  4. Vertrag schließen mit Tagen, Preisen und Kündigungsfrist.
  5. Abrechnung: Die Einrichtung rechnet die Pflegekosten direkt mit der Pflegekasse ab. Den Eigenanteil bekommen Sie in Rechnung, den Entlastungsbetrag erstattet die Kasse gegen Beleg oder direkt an die Einrichtung.

Tagespflege und andere Leistungen kombinieren

Weil nichts angerechnet wird, lässt sich die Tagespflege gut mit anderen Leistungen verbinden:

Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Angehörige pflegen, der Pflegedienst kommt zum Duschen, drei Tage pro Woche Tagespflege. Dann fließen Kombinationsleistung, Tagespflege-Budget und Entlastungsbetrag gleichzeitig.

Pflegereform 2027

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen die Beträge für Tages- und Nachtpflege gleich bleiben und weiter ohne Anrechnung neben Pflegegeld, Sachleistung und dem neuen Überbrückungsbudget stehen. Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget werden, das nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten soll. Ob sich damit weiter die Hotelkosten der Tagespflege bezahlen lassen, ist eine offene Frage, die Sie bei Ihrer Pflegekasse klären sollten, sobald das Gesetz beschlossen ist. Mehr unter Pflegereform 2027.

Quellen