Ein gebrauchter Treppenlift lohnt sich am ehesten bei einer geraden Treppe. Bei kurvigen Treppen muss die Schiene in der Regel neu gefertigt werden, und das ist der teuerste Teil (Verbraucherzentrale). Mieten kann sinnvoll sein, wenn der Lift nur für kurze Zeit gebraucht wird. In beiden Fällen gilt: Gesamtkosten vergleichen und den Pflegekassen-Zuschuss vor dem Einbau beantragen.

Kaufen, gebraucht kaufen oder mieten?

Neu kaufenGebraucht kaufenMieten
Einmalkostenhochgeringer, vor allem bei geraden Treppengering (Montage, ggf. Einrichtung)
Laufende KostenWartungWartungmonatliche Miete, oft inklusive Service
Gewährleistung2 Jahre gesetzlichbei Händlern ja, bei Privatkauf oft nichtüber den Mietvertrag geregelt
Passt fürlange Nutzunggerade Treppe, begrenztes Budgetabsehbar kurze Nutzung
Risikohohe InvestitionErsatzteile, Service, SchienenanpassungGesamtkosten bei langer Laufzeit

Was ein neuer Lift kostet und welche Zuschüsse es gibt, steht im Artikel Treppenlift-Kosten.

Gebrauchter Treppenlift: Worauf es ankommt

Die Schiene ist der Knackpunkt

Ein Treppenlift besteht aus der Schiene, die an Ihrer Treppe montiert wird, und dem Fahrwerk mit Sitz. Bei geraden Treppen lassen sich Schienen meist kürzen oder aus Standardteilen anpassen. Bei Kurven, Wendeln und Podesten werden sie für jede Treppe einzeln gefertigt. Laut Verbraucherzentrale müssen sie deshalb in der Regel neu beschafft werden. Dann sparen Sie nur beim Fahrwerk.

Diese Fragen sollten Sie dem Anbieter stellen

  1. Passt das Modell zu meiner Treppe? Lassen Sie vor Ort messen, wie bei einem Neukauf.
  2. Wie alt ist der Lift, und ist er generalüberholt? Gibt es ein Prüfprotokoll?
  3. Welche Teile werden neu eingebaut? Schiene, Akkus, Sitz?
  4. Welche Gewährleistung oder Garantie gibt es?
  5. Gibt es einen Wartungsservice in Ihrer Nähe, und gibt es noch Ersatzteile für das Modell? Darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin.
  6. Was kostet alles zusammen, einschließlich Abbau, Transport, Montage und Abnahme?

Wo Sie gebrauchte Lifte finden

  • Hersteller und Fachhändler mit geprüften Rückläufern. Das ist meist teurer als privat, dafür mit Montage und Gewährleistung.
  • Hilfsmittelbörsen im Internet, auf die auch die Verbraucherzentrale verweist.
  • Privat: am günstigsten, aber ohne Montage, Anpassung und Gewährleistung. Ein Fachbetrieb muss den Lift trotzdem einbauen und abnehmen.

Treppenlift mieten: Wann sich das lohnt

Viele Hersteller bieten Mietmodelle an. Sie zahlen eine einmalige Gebühr für die Montage und dann eine monatliche Miete, in der Wartung und Service oft schon enthalten sind.

Miete kann sinnvoll sein, wenn absehbar ist, dass der Lift nur kurz gebraucht wird:

  • vorübergehend, etwa nach einer Operation mit guter Prognose
  • wenn ein Umzug oder ein Wechsel in eine Pflegeeinrichtung absehbar ist
  • wenn die Lebenserwartung kurz ist und eine große Investition nicht mehr sinnvoll erscheint

Rechnen Sie die Gesamtkosten durch: Montagegebühr plus Miete mal erwartete Monate, gegen Kaufpreis minus Zuschuss plus Wartung. Bei langer Nutzung ist Miete oft teurer als Kauf. Fragen Sie auch nach:

  • Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist
  • Kosten für Abbau am Ende
  • was bei Schäden passiert
  • ob Sie den Lift später übernehmen können und zu welchem Preis

Gebrauchte Lifte mit Rückkauf: Manche Anbieter kaufen einen Lift nach einiger Zeit zurück. Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben.

Zuschuss der Pflegekasse

Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (§ 40 Absatz 4 SGB XI) gilt für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Ob der Lift neu oder gebraucht ist, spielt dafür keine Rolle. Entscheidend ist, dass er die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert.

  • Antrag vor dem Einbau stellen und die Bewilligung abwarten.
  • Bei Mietmodellen: Klären Sie vorher mit der Pflegekasse, ob und wie sie bezuschusst, etwa die Montage. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
  • Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Falls er fehlt: Pflegegrad beantragen.

Mietwohnung: Rückbau einplanen

Als Mieter dürfen Sie einen Lift verlangen, tragen aber die Kosten (§ 554 BGB). Laut Stiftung Warentest müssen Mieter den Lift beim Auszug in der Regel auf eigene Kosten wieder ausbauen. Das spricht bei kurzer Wohndauer zusätzlich für einen Miet- oder Gebrauchtlift mit Rücknahme.

Vorsicht vor Lockangeboten

Auch bei Gebraucht- und Mietliften gelten die Warnungen der Verbraucherzentrale: kein Abschluss am selben Tag, Festpreis statt Kostenvoranschlag, Zahlung erst nach funktionierendem Einbau. Bei Verträgen an der Haustür oder am Telefon haben Sie ein Widerrufsrecht. Mehr dazu im Treppenlift-Ratgeber.

Quellen

Wir nennen keine Mietpreise einzelner Anbieter, weil sie stark schwanken. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten über die erwartete Nutzungsdauer.