Ein Sitzlift ist nicht immer die beste Lösung. Wer im Rollstuhl sitzt, braucht einen Plattformlift oder eine mobile Treppensteighilfe. Für wenige Stufen am Eingang reicht oft ein Hublift oder eine Rampe. Und manchmal ist es am einfachsten, das Leben auf eine Etage zu verlegen. Diese Übersicht hilft bei der Wahl.
Die Alternativen im Überblick
| Lösung | passt für | Einbau | wer zahlt mit |
|---|---|---|---|
| Sitzlift (klassischer Treppenlift) | Menschen, die noch sitzen und kurz stehen können | fest an der Treppe | Pflegekasse bis 4.180 € |
| Plattformlift | Rollstuhlfahrer | fest an der Treppe, braucht Platz | Pflegekasse bis 4.180 € |
| Hublift (senkrecht) | wenige Stufen, Eingang, Terrasse | fest, oft außen | Pflegekasse bis 4.180 € |
| mobile Treppensteighilfe | Rollstuhlfahrer mit Begleitperson | kein Einbau | Kranken- oder Pflegekasse, im Einzelfall |
| Rampe | wenige Stufen, Rollator oder Rollstuhl | fest oder mobil | Pflegekasse, wenn fest eingebaut |
| Leben auf einer Etage | alle, wenn Platz da ist | Umbau von Bad oder Zimmer | Pflegekasse für den Umbau |
Fest eingebaute Lösungen gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Wie der Antrag geht, steht unter Treppenlift-Zuschuss.
Plattformlift: für den Rollstuhl
Ein Plattformlift fährt wie ein Sitzlift an einer Schiene entlang der Treppe, trägt aber eine Plattform, auf die ein Rollstuhl rollt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Für Gehbehinderte passt ein Sitzlift, Rollstuhlfahrer benötigen oftmals einen Plattformlift.
Darauf achten:
- Platz: Die eingeklappte Plattform braucht Raum an der Treppe, ausgeklappt muss die Treppe breit genug sein. Im engen Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses wird es schwierig, und andere Bewohner müssen weiter vorbeikommen.
- Kosten: Plattformlifte sind aufwendiger als Sitzlifte. Holen Sie mehrere Festpreis-Angebote ein, siehe Treppenlift-Kosten.
- Mietwohnung: Sie haben Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn ihm der Einbau zumutbar ist, tragen aber die Kosten (§ 554 BGB).
Hublift und Außenlift: für wenige Stufen
Ein Hublift (auch Senkrechtlift) hebt eine Plattform senkrecht an. Er eignet sich für kurze Höhen, etwa die Stufen am Hauseingang, zur Terrasse oder in den Garten. Ein Außenlift kann auch ein Treppenlift an der Außentreppe sein.
Bei Außenanlagen zusätzlich klären:
- Wetterschutz: Der Lift muss für Regen und Frost ausgelegt sein. Fragen Sie nach Abdeckung und Wartung.
- Genehmigungen: Je nach Lage braucht es die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, eventuell auch eine Baugenehmigung. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Im Wohnungseigentum kann jeder Eigentümer angemessene Umbauten für Menschen mit Behinderungen verlangen (§ 20 Absatz 2 WEG).
- Notabsenkung: Bei Stromausfall muss der Lift sicher nach unten fahren können.
Mobile Treppensteighilfe: ohne Einbau
Eine mobile Treppensteighilfe wird meist an einem Rollstuhl befestigt. Mit einer Begleitperson lassen sich damit Treppen überwinden, ohne etwas einzubauen (Verbraucherzentrale).
Vorteile: kein Umbau, auch im Treppenhaus mit mehreren Parteien und unterwegs nutzbar, nimmt man beim Umzug mit. Nachteile: Es braucht immer eine eingewiesene Begleitperson. Für sehr enge oder steile Treppen ist sie nicht immer geeignet.
Wer zahlt? Beantragen können Sie die Treppensteighilfe bei der Krankenkasse. Laut Verbraucherzentrale lehnen viele Krankenkassen ab und verweisen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2010. Aber: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 2014 kann die Treppensteighilfe für pflegebedürftige Menschen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ein Pflegehilfsmittel sein. Dann muss die Pflegekasse zahlen. Die Kasse, bei der Sie beantragen, muss auch prüfen, ob die andere zuständig ist. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Nicht vorher kaufen: Wer ein Hilfsmittel vor der Entscheidung selbst kauft, bekommt das Geld nur in engen Ausnahmefällen erstattet.
Mehr zu Hilfsmitteln der Pflegekasse: Pflegehilfsmittel.
Rampe
Bei ein bis drei Stufen, etwa an der Haustür oder zum Balkon, kann eine Rampe reichen. Sie hilft mit Rollator und Rollstuhl. Fest eingebaute Rampen zählen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Achten Sie auf eine flache Steigung, rutschfesten Belag und Handläufe. Lassen Sie sich von einer Wohnberatungsstelle beraten, sie kennt die Maße.
Ohne Technik: Leben auf einer Etage
Oft die günstigste und sicherste Lösung: Schlafzimmer und Bad liegen künftig im Erdgeschoss.
- Schlafzimmer verlegen: Ein Wohn- oder Arbeitszimmer im Erdgeschoss wird zum Schlafzimmer, eventuell mit Pflegebett von der Pflegekasse.
- Bad im Erdgeschoss: Ein Gäste-WC wird zum Duschbad umgebaut. Dafür gibt es ebenfalls den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, siehe Wohnraumanpassung und Badumbau.
- Kleine Hilfen an der Treppe: zweiter Handlauf, gute Beleuchtung, rutschfeste Stufenkanten. Für gelegentliche Wege nach oben reicht das manchmal.
Und wer ohnehin über einen Umzug nachdenkt: Eine barrierefreie Wohnung kann auf Dauer günstiger sein als mehrere Umbauten.
So finden Sie die passende Lösung
- Bedarf ehrlich einschätzen: Wie entwickelt sich die Mobilität in den nächsten Jahren? Wer heute noch sitzen kann, braucht vielleicht bald einen Rollstuhl.
- Wohnberatung nutzen. Kommunale Wohnberatungsstellen beraten neutral und kostenlos oder günstig.
- Pflegeberatung fragen. Die Pflegeberatung der Pflegekasse kennt Zuschüsse und Hilfsmittel.
- Mehrere Angebote einholen und Festpreise vereinbaren.
- Erst beantragen, dann einbauen.
Quellen
- § 40 Absatz 4 SGB XI, § 554 BGB, § 20 WEG, abgerufen am 27.10.2026
- Verbraucherzentrale: Treppenlifte: Das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen und Treppensteighilfe: Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab, abgerufen am 27.10.2026


