Den wichtigsten Zuschuss für einen Treppenlift zahlt die Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro, ab Pflegegrad 1. Die Krankenkasse zahlt nichts, der KfW-Zuschuss ist derzeit ausgeschöpft. Was übrig bleibt, lässt sich oft von der Steuer absetzen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann einbauen. Welche Lifte es gibt und wie der Einbau abläuft, steht im Treppenlift-Ratgeber.

Wer was zahlt: die Übersicht

KostenträgerWasVoraussetzungStand Oktober 2026
Pflegekassebis 4.180 € je MaßnahmePflegegrad 1 bis 5Antrag jederzeit möglich
KfW-Zuschuss 455-B10 % von bis zu 25.000 €Antrag vor Beginnderzeit ausgeschöpft
KfW-Kredit 159Darlehen bis 50.000 € je WohneinheitAntrag vor Beginn, über die Hausbankbeantragbar
Steueraußergewöhnliche Belastungmedizinische Notwendigkeit, Attestjährlich mit der Steuererklärung
Unfallversicherung, Haftpflichtganz oder teilweiseArbeitsunfall oder fremdverschuldeter Unfallim Einzelfall
SozialamtRestgeringes Einkommen und Vermögenim Einzelfall
Krankenkassenichts–Treppenlift ist kein Hilfsmittel der Krankenkasse

Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt:

  • bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei allen Pflegegraden gleich
  • bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt je Person bis zu 4.180 Euro, zusammen höchstens 16.720 Euro

Voraussetzung: Der Lift muss die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Typisch: Die pflegebedürftige Person kommt allein nicht mehr ins Schlafzimmer oder Bad im Obergeschoss.

Ein Zuschuss je Pflegesituation: Haben Sie schon einen Zuschuss bekommen, etwa für eine bodengleiche Dusche, gibt es für den Treppenlift nur dann einen neuen, wenn sich die Pflegesituation inzwischen verändert hat. Planen Sie deshalb alle nötigen Umbauten zusammen. Details unter Wohnraumanpassung und Badumbau.

Gebraucht oder gemietet: Der Zuschuss hängt nicht davon ab, ob der Lift neu ist. Bei Mietmodellen sollten Sie vorher schriftlich klären, was die Kasse übernimmt, siehe gebraucht oder mieten.

So stellen Sie den Antrag

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Noch keiner da? Pflegegrad beantragen, der Zuschuss gibt es schon ab Pflegegrad 1.
  2. Mehrere Angebote holen, am besten als Festpreis inklusive Einbau. Worauf es bei Angeboten ankommt, steht unter Treppenlift-Kosten.
  3. Antrag an die Pflegekasse: Kostenvoranschlag beilegen und kurz begründen, wie der Lift die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit zurückgibt. Ein formloses Schreiben genügt, viele Kassen haben ein Formular.
  4. Bescheid abwarten. Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachter in fünf. Meldet sie sich ohne hinreichenden Grund nicht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Absatz 7 SGB XI).
  5. Einbauen lassen und die Rechnung einreichen.

Nicht vor der Bewilligung einbauen. Wer vorher bauen lässt, riskiert laut Verbraucherzentrale, auf allen Kosten sitzen zu bleiben.

KfW: Zuschuss ausgeschöpft, Kredit verfügbar

  • Zuschuss Barrierereduzierung (455-B): Die KfW hat die Förderung am 8. April 2026 wieder aufgenommen, mit 10 Prozent der Kosten bis 25.000 Euro je Wohneinheit (KfW-Meldung). Laut Produktseite sind die Mittel inzwischen erneut ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nicht möglich (Stand 27.10.2026).
  • Kredit Altersgerecht Umbauen (159): bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahre Laufzeit, für Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter (KfW 159). Beantragt wird über eine Bank, vor Beginn des Vorhabens.

Steuer: außergewöhnliche Belastung

Ist der Treppenlift medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass dafür kein besonders formalisierter Nachweis nötig ist (Az. 3 K 1097/14 E, laut Stiftung Warentest). In der Praxis verlangen Finanzämter laut Stiftung Warentest häufig eine amtsärztliche Bescheinigung. Lassen Sie sich das Attest vor dem Einbau ausstellen.

  • Abziehbar ist nur, was Sie nach Abzug des Zuschusses selbst tragen.
  • Vom Betrag wird die zumutbare Belastung abgezogen, die von Einkommen und Familienstand abhängt (§ 33 EStG).
  • Statt als außergewöhnliche Belastung können Sie die Arbeitskosten des Einbaus als Handwerkerleistung ansetzen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Absatz 3 EStG). Doppelt geht nicht.

Mehr zu Steuern bei Pflege: Pflege-Pauschbetrag.

Weitere Kostenträger

  • Unfallversicherung: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die Berufsgenossenschaft zuständig sein.
  • Verursacher eines Unfalls: Wer eine Gehbehinderung verschuldet hat, haftet laut Stiftung Warentest auch für einen notwendigen Lift.
  • Länder und Kommunen: Manche haben eigene Förderprogramme. Fragen Sie bei der Wohnberatung oder im Landratsamt.
  • Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt einspringen.

Rechenbeispiel

Annahmen, ausgedacht: Sitzlift für eine gerade Treppe, Festpreis 6.000 Euro inklusive Einbau, Pflegegrad 2, Grenzsteuersatz 30 Prozent.

PostenBetrag
Festpreis inklusive Einbau6.000 €
minus Zuschuss Pflegekasse− 4.180 €
selbst zu tragen1.820 €

Bleibt nach Abzug der zumutbaren Belastung noch ein Teil übrig, mindert er als außergewöhnliche Belastung das zu versteuernde Einkommen. Wie viel das bringt, hängt vom Einzelfall ab. Echte Preise erfahren Sie nur über Angebote, Spannen stehen unter Treppenlift-Kosten.

Pflegereform 2027

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll der Zuschuss für Umbauten erhalten bleiben, auch bei Pflegegrad 1. Für neue Anträge auf einen Pflegegrad sollen ab 2027 aber strengere Regeln gelten. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn deshalb möglichst 2026 beantragen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Mehr unter Pflegereform 2027.

Quellen