Für viele ältere Menschen reichen ein paar Stunden Hilfe pro Woche, um weiter allein zu Hause zu leben: beim Einkaufen, im Haushalt, auf dem Weg zum Arzt oder einfach als Gesellschaft. Solche Alltagshilfen gibt es von anerkannten Diensten, Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftshilfen und privaten Helfern. Die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 1.
Was Alltagshelfer übernehmen
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Haushalt | Putzen, Wäsche, Einkaufen, einfache Mahlzeiten |
| Begleitung | Arztbesuche, Behördengänge, Spaziergänge, Friedhof, Friseur |
| Betreuung | Gesellschaft leisten, vorlesen, Spiele, Betreuungsgruppen bei Demenz |
| Entlastung | ein paar Stunden Aufsicht, damit pflegende Angehörige frei haben |
Nicht dazu gehört Pflege im engeren Sinn: Waschen, Anziehen oder Medikamente übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Wer rund um die Uhr jemanden im Haus braucht, ist bei der 24-Stunden-Betreuung besser aufgehoben.
Wer Alltagshilfe anbietet
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dienste, die das Bundesland nach eigenen Regeln anerkannt hat (§ 45a SGB XI). Nur sie können über den Entlastungsbetrag abrechnen.
- Ambulante Pflegedienste mit hauswirtschaftlichen und Betreuungsleistungen.
- Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Nachbarschaftshilfen, teils ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung.
- Anerkannte Einzelhelfer: In vielen Bundesländern können sich Nachbarn oder Bekannte anerkennen lassen, oft nach einem kurzen Kurs.
- Privat angestellte Helfer, etwa als Minijob im Haushalt.
So finden Sie Anbieter: Die Pflegekasse muss Ihnen auf Anfrage eine Leistungs- und Preisvergleichsliste schicken, die auch die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Region enthält (§ 7 Absatz 3 SGB XI). Auch Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung helfen.
Was eine Stunde kostet
Eine bundesweite Preisliste gibt es nicht. Zwei Orientierungspunkte:
- Anerkannte Angebote dürfen über den Entlastungsbetrag nicht mehr verlangen als ein zugelassener Pflegedienst für vergleichbare Leistungen (§ 45b Absatz 4 SGB XI).
- Wer Helfer selbst anstellt, muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen: seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde (Destatis). Dazu kommen Abgaben.
Fragen Sie vor dem ersten Einsatz nach Stundensatz, Anfahrt und Mindestdauer und lassen Sie sich das schriftlich geben.
Wer bezahlt: vier Töpfe
| Leistung | wie viel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat, ansparbar | ab Pflegegrad 1, anerkannter Anbieter |
| Umwandlung der Pflegesachleistung | bis 40 % der Sachleistung, also 318,40 € bei Pflegegrad 2 bis 919,60 € bei Pflegegrad 5 | ab Pflegegrad 2, anerkannter Anbieter, Pflegegeld sinkt anteilig |
| Verhinderungspflege, stundenweise | aus dem Jahresbetrag von 3.539 € | ab Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist |
| Pflegegeld | 347 bis 990 € im Monat, frei verwendbar | ab Pflegegrad 2 |
Quellen: § 45a Absatz 4, § 45b SGB XI, § 39, § 42a, § 37 SGB XI.
Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Frau H. hat Pflegegrad 2 und bekommt Pflegegeld, ihre Tochter pflegt. Eine anerkannte Alltagshilfe kommt zweimal pro Woche für zwei Stunden, 35 Euro pro Stunde, also rund 600 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag deckt 131 Euro. Den Rest könnte Frau H. aus dem Pflegegeld zahlen oder über den Umwandlungsanspruch abrechnen, dann sinkt das Pflegegeld anteilig. Der Stundensatz ist ausgedacht.
Steuer: Was Sie selbst zahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung angeben: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Absatz 2 EStG). Mehr unter Pflege-Pauschbetrag und Steuern.
Checkliste für die Auswahl
- Anerkannt? Fragen Sie, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist, sonst zahlt die Kasse den Entlastungsbetrag nicht.
- Feste Person? Gerade bei Demenz hilft es, wenn immer dieselbe Person kommt.
- Flexibel? Kurzfristige Termine, Urlaubsvertretung, Mindestbuchung?
- Abrechnung: Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab? Dann zahlen Sie nur den Rest.
- Vertrag und Kündigung: Was steht drin, wie schnell können Sie kündigen?
- Versicherung: Ist der Helfer haftpflichtversichert, falls etwas kaputtgeht?
Pflegereform 2027
Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll der Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget werden: bis zu 175 Euro im Monat, nur für Pflegegrad 2 bis 5 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Pflegegrad 1 würde leer ausgehen. Ab 2028 sollen Einzelhelfer bundeseinheitlich von den Pflegekassen anerkannt werden. Beschlossen ist das noch nicht. Mehr unter Pflegereform 2027.
Quellen
- SGB XI: § 7, § 37, § 39, § 42a, § 45a, § 45b; § 35a EStG, abgerufen am 27.10.2026
- Statistisches Bundesamt: Mindestlöhne, abgerufen am 26.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 (§ 45b neu), abgerufen am 27.10.2026


