In der Pflege gibt es zwei Arten von Beratung, und beide kosten nichts. Die Pflegeberatung hilft Ihnen, Leistungen zu finden, zu beantragen und die Versorgung zu planen. Der Beratungseinsatz ist ein Pflichtbesuch für alle, die Pflegegeld bekommen. Wer ihn verpasst, riskiert das Pflegegeld.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz im Vergleich
| Pflegeberatung | Beratungseinsatz | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 7a SGB XI | § 37 Absatz 3 SGB XI |
| Freiwillig? | ja | Pflicht bei Pflegegeld |
| Wer berät | Pflegeberater der Pflegekasse, Pflegestützpunkte, beauftragte Beratungsstellen | Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen, beauftragte Pflegefachpersonen |
| Wo | auf Wunsch zu Hause, auch digital ergänzend | zu Hause, jeder zweite Termin per Video möglich |
| Ziel | Leistungen klären, Versorgungsplan, Anträge | Pflege prüfen und verbessern, Tipps, Hilfsmittel |
| Kosten | übernimmt die Pflegekasse | übernimmt die Pflegekasse |
Die Pflegeberatung: Hilfe beim Organisieren
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater
- erfasst den Hilfebedarf, auch auf Grundlage des Gutachtens vom Medizinischen Dienst,
- erstellt einen individuellen Versorgungsplan mit allen passenden Leistungen,
- hilft bei Anträgen, etwa für Hilfsmittel, Umbauten oder eine Reha,
- passt den Plan an, wenn sich die Lage ändert,
- informiert über Entlastung für pflegende Angehörige.
Termin innerhalb von zwei Wochen: Nach dem ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse sofort einen konkreten Beratungstermin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet. Alternativ stellt sie einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle aus (§ 7b SGB XI). Das gilt auch bei weiteren Anträgen, etwa auf Pflegesachleistung, Tagespflege oder Wohnumfeldverbesserung.
Zu Hause und mit Angehörigen: Auf Wunsch kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause, und Angehörige können einbezogen werden (§ 7a Absatz 2 SGB XI).
Pflegestützpunkte: In vielen Regionen gibt es Pflegestützpunkte, getragen von Pflege- und Krankenkassen, oft zusammen mit Kommune oder Landkreis (§ 7c SGB XI). Ob es einen in Ihrer Nähe gibt, hängt vom Bundesland ab. Die Pflegekasse kennt die Adresse.
Gute Anlässe für eine Pflegeberatung:
- vor oder direkt nach dem Antrag auf einen Pflegegrad
- nach dem Krankenhaus, wenn die Pflege zu Hause neu organisiert werden muss
- vor einer Höherstufung oder einem Widerspruch
- wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen
- bei der Frage, ob eine 24-Stunden-Betreuung, ein Pflegedienst oder Tagespflege passt
Der Beratungseinsatz: Pflicht beim Pflegegeld
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Wohnung abrufen (§ 37 Absatz 3 SGB XI):
| Situation | Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld oder Kombinationsleistung | einmal im Halbjahr, Pflicht |
| Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld oder Kombinationsleistung | einmal im Halbjahr Pflicht, vierteljährlich möglich |
| Pflegegrad 1 | einmal im Halbjahr möglich |
| nur Pflegesachleistung | einmal im Halbjahr möglich |
Wozu der Besuch dient: Er soll die Qualität der Pflege zu Hause sichern und die Angehörigen praktisch unterstützen. Die Pflegefachkraft schaut, ob die Versorgung klappt, gibt Tipps zu Lagerung, Hilfsmitteln oder Entlastung und weist auf weitere Leistungen hin. Viele nutzen den Termin, um sich Pflegehilfsmittel empfehlen zu lassen. Eine solche Empfehlung einer Pflegefachperson ersetzt das Rezept.
Was mit den Ergebnissen passiert: Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle bestätigt der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat. Die Erkenntnisse zur Verbesserung der Pflege bekommen Sie, die Pflegekasse nur mit Ihrer Einwilligung (§ 37 Absatz 4 SGB XI).
Video: Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videogespräch stattfinden. Die erste Beratung muss zu Hause sein.
Wenn der Termin fehlt
Ruft die pflegebedürftige Person den Beratungseinsatz nicht ab, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Absatz 6 SGB XI). Verlassen Sie sich nicht auf eine Erinnerung der Kasse.
So behalten Sie den Überblick:
- Pflegedienst oder Beratungsstelle in der Nähe auswählen. Die Liste gibt es bei der Pflegekasse.
- Den nächsten Termin gleich beim Besuch vereinbaren.
- Fälligkeit im Kalender eintragen: spätestens sechs Monate nach dem letzten Besuch.
- Kommt schon ein Pflegedienst, kann oft derselbe Dienst den Beratungseinsatz übernehmen.
Pflegekurse für Angehörige
Ergänzend bieten Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche an, auf Wunsch auch als Schulung bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie zum Beispiel, wie man jemanden rückenschonend umsetzt oder im Bett lagert.
Pflegereform 2027: Pflegebegleitung
Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll die Beratung ausgebaut werden. Beschlossen ist das noch nicht.
- Mehr Besuche am Anfang: Pflegegrad 1 sowie Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld sollen in den ersten drei Monaten nach der ersten Einstufung bis zu zwei zusätzliche Beratungen bekommen.
- Video länger: Jede zweite Beratung soll bis Ende 2028 per Video möglich bleiben.
- Pflegebegleitung: Später soll eine neue „Pflegebegleitung“ die Pflegeberatung ersetzen. Bis Ende 2028 gelten die heutigen Regeln zur Pflegeberatung weiter.
Mehr unter Pflegereform 2027.
Quellen
- SGB XI: § 7a, § 7b, § 7c, § 37 Absatz 3 bis 6, § 40 Absatz 6, § 45, abgerufen am 27.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 (§ 37 Absatz 3 neu, § 144 Absatz 4 neu), abgerufen am 27.10.2026



