Ein Pflegebett bekommen Sie mit Pflegegrad meist kostenlos von der Pflegekasse, als Leihgabe. Es lässt sich in der Höhe verstellen, hat ein verstellbares Rücken- und Beinteil und Seitengitter. Das erleichtert Aufstehen, Lagern und Pflegen und schont den Rücken der Angehörigen. Kaufen oder privat mieten lohnt sich nur in Sonderfällen.
Wer das Pflegebett bezahlt
Das Pflegebett ist ein technisches Pflegehilfsmittel (Bundesgesundheitsministerium, § 40 SGB XI). Im Pflegehilfsmittelverzeichnis steht es in der Gruppe der Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zusammen mit Zubehör und Bettisch (betanet).
| Pflegebett von der Pflegekasse | |
|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 1 bis 5, Bett erleichtert die Pflege oder ermöglicht mehr Selbstständigkeit |
| Form | vorrangig als Leihgabe |
| Zuzahlung | bei Leihgabe laut betanet keine, eventuell Leihgebühr; sonst 10 %, höchstens 25 € |
| Reparatur, Ersatz, Einweisung | gehören zum Anspruch |
| Frist der Kasse | 3 Wochen, mit Gutachter 5 Wochen, sonst gilt der Antrag als genehmigt |
Quelle: § 40 Absatz 1, 3 und 7 SGB XI.
Krankenkasse oder Pflegekasse? Manche Hilfsmittel können beiden Zwecken dienen. Dann prüft die Kasse, bei der Sie beantragen, wer zuständig ist, und entscheidet (§ 40 Absatz 5 SGB XI). Sie müssen das nicht selbst sortieren.
So beantragen Sie ein Pflegebett
- Empfehlung oder Verordnung besorgen. Am einfachsten über das Gutachten des Medizinischen Dienstes: Empfiehlt der Gutachter das Bett und Sie stimmen zu, gilt das als Antrag (§ 18b Absatz 3 SGB XI). Auch die Empfehlung einer Pflegefachperson, etwa beim Beratungsbesuch, ersetzt das Rezept, wenn sie bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt ist (§ 40 Absatz 6 SGB XI). Sonst verlangen Kassen laut betanet meist eine ärztliche Verordnung.
- Sanitätshaus wählen, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Es erstellt den Kostenvoranschlag und reicht ihn oft selbst ein.
- Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachter in fünf.
- Lieferung und Aufbau. Das Sanitätshaus liefert, baut auf und weist Sie ein. Lassen Sie sich alle Funktionen zeigen, auch das Absenken der Seitengitter.
Tipp: Messen Sie vorher das Zimmer aus. Das Bett muss von beiden Seiten zugänglich sein, damit Sie pflegen können, ohne sich zu verrenken.
Leihen, kaufen oder privat mieten?
| Leihgabe der Pflegekasse | Kaufen | privat mieten | |
|---|---|---|---|
| Kosten | keine oder geringe Zuzahlung bzw. Leihgebühr | voller Preis | monatliche Miete |
| Voraussetzung | Pflegegrad | keine | keine |
| Wartung, Reparatur | über die Kasse | selbst | meist im Mietpreis |
| Wann sinnvoll | fast immer | Wunsch nach bestimmtem Modell oder Möbeloptik, ohne Anspruch | kurze Zeit ohne Pflegegrad, etwa nach einer Operation |
Wichtig: Wer die Leihgabe der Pflegekasse ohne zwingenden Grund ablehnt, trägt die Kosten des Pflegebetts in vollem Umfang selbst (§ 40 Absatz 3 SGB XI). Wer ein Modell über das Notwendige hinaus möchte, etwa mit Holzverkleidung im Möbelstil, zahlt die Mehrkosten (§ 40 Absatz 1 SGB XI). Vor einem privaten Kauf also immer erst bei der Kasse fragen.
Steuer: Kaufen Sie selbst, können die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastung zählen. Mehr unter Pflege-Pauschbetrag und Steuern.
Worauf es bei einem Pflegebett ankommt
- Höhenverstellung: Zum Pflegen auf Arbeitshöhe, zum Aufstehen niedrig.
- Verstellbares Rücken- und Beinteil, möglichst elektrisch und vom Liegenden selbst bedienbar.
- Seitengitter: schützen vor dem Herausfallen. Hindern sie die Person gegen ihren Willen am Aufstehen, ist das eine freiheitsentziehende Maßnahme. In Heimen und Kliniken braucht das bei rechtlich betreuten Menschen eine gerichtliche Genehmigung (§ 1831 Absatz 4 BGB). Zu Hause sollten Sie den Einsatz mit Arzt oder Pflegedienst besprechen.
- Aufrichthilfe (Bettgalgen) und Bettisch als Zubehör.
- Matratze: Bei Druckgeschwürgefahr kommen spezielle Matratzen in Frage, Arzt oder Pflegedienst beraten.
Ein Pflegebett ist oft Teil einer größeren Umstellung. Liegt das Schlafzimmer oben, kann es sinnvoll sein, es ins Erdgeschoss zu verlegen, siehe Alternativen zum Treppenlift. Welche weiteren Hilfsmittel die Pflegekasse zahlt, steht unter Pflegehilfsmittel.
Pflegereform 2027
Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen technische Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett in allen Pflegegraden erhalten bleiben. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Quellen
- SGB XI: § 18b, § 40, abgerufen am 27.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen, Stand 07/2026, Kapitel 1.8.2, abgerufen am 27.10.2026
- betanet: Pflegehilfsmittel, letzte Bearbeitung 16.04.2026, abgerufen am 27.10.2026



