Wer Eltern, Partner oder Kinder pflegt, ist nicht auf sich allein gestellt. Das Gesetz sichert pflegende Angehörige in der Rente, der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung ab, gibt ihnen Anspruch auf Freistellung vom Job, auf eine eigene Reha und auf kostenlose Kurse. Dazu kommen Steuervorteile und viele Leistungen, die bei der Pflege entlasten. Die meisten setzen voraus, dass die gepflegte Person einen Pflegegrad hat.

Als Pflegeperson gelten Sie, wenn …

… Sie eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen (§ 19 SGB XI). Für die soziale Absicherung kommt hinzu:

  • die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2,
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, auch für mehrere Pflegebedürftige zusammen.

Ob das zutrifft, fragt die Pflegekasse mit einem eigenen Fragebogen ab, meist nach der Begutachtung. Geben Sie die Stunden realistisch an.

Ihre Absicherung

AbsicherungVoraussetzungNorm
RentenbeiträgePflegeperson, höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig§ 44 Abs. 1 SGB XI
Unfallversicherung bei der PflegePflegeperson§ 44 Abs. 2a SGB XI
ArbeitslosenversicherungPflegeperson, unter weiteren Voraussetzungen§ 44 Abs. 2b SGB XI
Kündigungsschutz bei FreistellungPflegezeit, Familienpflegezeit, Akutfall§ 5 PflegeZG

Quelle: § 44 SGB XI, § 5 PflegeZG.

Wie hoch die Rentenbeiträge sind, hängt vom Pflegegrad und der Leistungsart ab. Grundlage ist ein Prozentsatz der Bezugsgröße (§ 166 Absatz 2 SGB VI):

Pflegegradnur PflegegeldKombinationsleistungnur Pflegesachleistung
227 %22,95 %18,9 %
343 %36,55 %30,1 %
470 %59,5 %49 %
5100 %85 %70 %

Pflegen mehrere Personen gemeinsam, wird der Betrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt. Wie viel das später an Rente bringt, berechnet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

Geld für pflegende Angehörige

  • Pflegegeld: gehört der pflegebedürftigen Person, sie kann es an Sie weitergeben. Bis zur Höhe des Pflegegeldes ist es für Sie steuerfrei. Mehr unter Pflegegeld.
  • Pflege-Pauschbetrag: 600 bis 1.800 Euro im Jahr von der Steuer, wenn Sie kein Geld für die Pflege bekommen. Weitergeleitetes Pflegegeld kann ihn kosten, siehe Pflege-Pauschbetrag.
  • Landespflegegeld: In Bayern zusätzlich 500 Euro im Jahr für die pflegebedürftige Person, siehe Landespflegegeld Bayern.
  • Pflegeunterstützungsgeld: bis zu zehn Arbeitstage im Jahr, wenn Sie im Akutfall der Arbeit fernbleiben.
  • Zinsloses Darlehen bei Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Beruf und Pflege

MöglichkeitDauerGeld
Kurzzeitige Arbeitsverhinderungbis 10 ArbeitstagePflegeunterstützungsgeld
Pflegezeitbis 6 Monate, ganz oder teilweisezinsloses Darlehen
Familienpflegezeitbis 24 Monate, mindestens 15 Stunden Arbeitzinsloses Darlehen

Alle Voraussetzungen, Fristen und Betriebsgrößen stehen im Ratgeber Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Entlastung im Alltag

Niemand schafft Pflege auf Dauer allein. Diese Leistungen helfen, Pausen zu machen:

Entlastungwasab
VerhinderungspflegeErsatzpflege bei Urlaub, Krankheit, Terminen, auch stundenweisePflegegrad 2
Kurzzeitpflegebis 8 Wochen im PflegeheimPflegegrad 2
Tagespflegeeinige Tage pro Woche tagsüber in einer EinrichtungPflegegrad 2
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat für AlltagshilfePflegegrad 1
Alltagshilfestundenweise Betreuung und HaushaltPflegegrad 1
Ambulanter PflegedienstKörperpflege, Betreuung, MedikamentePflegegrad 2
24-Stunden-BetreuungBetreuungskraft im Haushaltohne Pflegegrad möglich, Kosten privat

Ihre Gesundheit

  • Reha für pflegende Angehörige: Als Pflegeperson haben Sie Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation, auch wenn eine ambulante reichen würde (§ 40 Absatz 2 SGB V). Die pflegebedürftige Person kann in derselben Einrichtung mitversorgt werden. Ist das dort nicht möglich, zahlt die Pflegekasse ihre Versorgung in einer anderen Einrichtung (§ 42b SGB XI).
  • Pflegekurse: Kostenlos bei der Pflegekasse, auf Wunsch auch als Schulung bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie rückenschonendes Umsetzen, Lagern und den Umgang mit Demenz.
  • Hilfsmittel nutzen: Ein Pflegebett auf Arbeitshöhe und andere Pflegehilfsmittel schonen Ihren Rücken.
  • Warnsignale ernst nehmen: Dauernde Erschöpfung, Schlafprobleme oder Gereiztheit sind Zeichen, dass Sie Entlastung brauchen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.

Beratung und Unterstützung

  • Pflegeberatung der Pflegekasse, kostenlos und auf Wunsch zu Hause, mit Versorgungsplan
  • Pflegestützpunkte in vielen Regionen
  • Angehörigengruppen bei Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Alzheimer-Gesellschaften
  • Sozialverbände wie VdK und SoVD bei Anträgen und Widersprüchen

Der Weg zu den Leistungen

  1. Pflegegrad beantragen, ein Anruf bei der Pflegekasse sichert das Datum. Mit dem Pflegegrad-Rechner schätzen Sie vorab ein, was realistisch ist.
  2. Begutachtung vorbereiten, siehe MD-Begutachtung.
  3. Pflegeberatung nutzen und einen Versorgungsplan machen.
  4. Fragebogen zur Pflegeperson ausfüllen, damit Rente und Unfallschutz greifen.
  5. Entlastung einplanen, bevor die Kraft ausgeht.

Pflegereform 2027

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen Pflegegeld, Verhinderungspflege und Pflegebox zu einem Entlastungsbudget zusammengefasst werden, und der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget werden. Beschlossen ist das noch nicht. Alle Pläne unter Pflegereform 2027.

Quellen